Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Bewusstseinsbildung gegen sexuelle Belästigung

Es sind Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zur Verhinderung aller Formen sexueller Belästigung zu treffen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass dieses Thema gegenüber neu aufgenommenen Bediensteten bzw. neuen Führungskräften nachhaltig kommuniziert wird.