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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Heutige Fassung öffnen

Nebenintervention

. Der Klageverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern kann, wenn es ein/e Betroffene/r verlangt, einem Rechtsstreit zur Durchsetzung von Ansprüchen nach diesem Bundesgesetz als Nebenintervenient ( bis 19 ZPO) beitreten.