Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mittel des Gemeindeverbandes

Der Deckung des Aufwandes des Gemeindeverbandes dienen folgende Mittel:

a) Beiträge der Anspruchsberechtigten zur Krankenfürsorge nach ,

b) Zuwendungen der Gemeinden und Gemeindeverbände nach ,

c) Beiträge der Gemeinden und Gemeindeverbände nach und 4,

d) allfällige Zinserträge und Ersatzleistungen.