Gemeindeverbandsobmann
Der Gemeindeverbandsobmann vertritt den Gemeindeverband nach außen. Überdies obliegen ihm
a) die Einberufung der Gemeindeverbandsversammlung und des Gemeindeverbandsausschusses;
b) der Vorsitz in der Gemeindeverbandsversammlung und im Gemeindeverbandsausschuss;
c) die Vollziehung der Beschlüsse der Gemeindeverbandsversammlung und des Gemeindeverbandsausschusses sowie die Vollziehung aller zur laufenden Geschäftsführung gehörenden Angelegenheiten, soweit diese nicht von der Verwaltungskommission zu besorgen sind.
