Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlussbestimmungen, Inkrafttreten und Vollziehung

1. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

(Anm.: Z 2 betrifft andere Rechtsvorschrift)

(Anm.: Z 3 Vollziehungsklausel)