Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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VIII. Akteneinsicht im Strafverfahren

§ 29a. Die Tarifpost 15 ist in Strafverfahren auch auf die bei der Kriminalpolizei im Rahmen der Gewährung von Akteneinsicht hergestellten Kopien oder Ausdrucke anzuwenden. und 3 sowie und 2 StPO bleiben unberührt.