Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dokumentation

. Die in den gemäß bis 3 GGBG in Betracht kommenden Vorschriften vorgesehene Dokumentation von Unterweisungen gemäß ist zumindest fünf Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Unterweisung aufzubewahren.