Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezugnahme auf Richtlinien

(Anm.: aus BGBl. I Nr. 63/2003, zu und 2, BGBl. I Nr. 145/1998)

Es werden in österreichisches Recht umgesetzt:

1. durch Artikel 1 Z 1 dieses Bundesgesetzes die Richtlinie 2003/28/EG zur vierten Anpassung der Richtlinie 94/55/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Gefahrguttransport auf der Strasse an den technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 90 vom 8. April 2003, S 45 und

2. durch Artikel 1 Z 2 dieses Bundesgesetzes die Richtlinie 2003/29/EG zur vierten Anpassung der Richtlinie 96/49/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter an den technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 90 vom 8. April 2003, S 47.