Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Artikel II

Notifikationshinweis gemäß Artikel 12 der Richtlinie 98/34/EG

(Anm.: aus BGBl. I Nr. 108/1999, zu den und 4, BGBl. I Nr. 145/1998)

Dieses Gesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, welche das Verfahren nach der Richtlinie 83/189/EWG kodifiziert, unter der Notifikationsnummer 99/131/A notifiziert.