. Vorhaben nach sind der Behörde unter gleichzeitiger Vorlage der die Erfüllung eines der Tatbestände des belegenden Projektsunterlagen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Baubeginn zu melden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Vorhaben nach sind der Behörde unter gleichzeitiger Vorlage der die Erfüllung eines der Tatbestände des belegenden Projektsunterlagen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Baubeginn zu melden.