Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 2

Auflistung der zu fördernden Zwecke gemäß

Der Betrag gemäß ist wie folgt auf Förderungswerber aufzuteilen, die sich den nachstehenden Zwecken widmen:

1. Slowenische Musikschule 500 000 Euro;

2. Zwei- und mehrsprachige Gemeindekindergärten 750 000 Euro;

3. Zwei- bzw. mehrsprachige Privatkindergärten 200 000 Euro;

4. Organisationen, die sich um die wechselseitige Verständigung und Versöhnung sowie die Aufarbeitung des Verhältnisses zwischen den Volksgruppen bemühen 120 000 Euro;

5. Organisationen, die der Förderung wirtschaftlicher Belange und der grenzüberschreitenden Kooperation dienen 50 000 Euro;

6. Medien- und Kulturprojekte oder Kultureinrichtungen der slowenischsprachigen Bevölkerung 350 000 Euro;

7. Organisationen, die sich der Kultur der deutschsprachigen Altösterreicher in der Republik Slowenien sowie der Vermittlung ihrer Anliegen widmen 30 000 Euro.