. Dem Land Tirol wird aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols - aus Bundesmitteln im Jahre 2009 ein einmaliger Zweckzuschuss von vier Millionen Euro gewährt. Dieser Zuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für infrastrukturelle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Jubiläumsjahr 2009, insbesonders für die Errichtung eines neuen Ausstellungsgebäudes am Bergisel und für die Sanierung und Adaptierung des Kaiserjägermuseums zu verwenden.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. I Nr. 21/2009
. Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. I Nr. 21/2009 · Stammfassungkundgemacht am 25.03.2009
Fassungen ab: 26.03.2009
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3
Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols
BGBl. I Nr. 21/2009 ↗