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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 267/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Der Modus vivendi zwischen Österreich und der Türkei betreffend die Gewährung der Meistbegünstigung in Angelegenheiten der Schiffahrt und des Zollwesens (BGBl. Nr. 234/1949) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 15. Mai 1996 mit Wirkung zum 1. Dezember 1996 gekündigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 267/1996 · Stammfassung

Fassungen ab: 19.06.1996

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 267/1996

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