Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anhang

Erklärung gemäß der Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger

Die Regierungen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Slowenien und Ungarn erklären, diese Vereinbarung bis zur Erfüllung der erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen vorläufig anzuwenden.