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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. III Nr. 199/2001

Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland tritt für Luxemburg und die Niederlande mit 11. August 2001 die Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger (BGBl. III Nr. 68/2000) in Kraft, nachdem die letzte Zustimmung der anderen Vertragsparteien zu deren Beitrittswünschen am 12. Juli 2001 eingegangen ist.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. III Nr. 199/2001 · Stammfassung

Fassungen ab: 25.08.2001

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. III Nr. 199/2001

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