Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diebstahl und Verlust

. Der Diebstahl oder der Verlust des Zivildienstabzeichens ist, sofern die am Zivildienstabzeichen angeführte Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist, vom Zivildienstleistenden der Zivildienstserviceagentur anzuzeigen. Diesfalls ist dem Zivildienstleistenden von der Zivildienstserviceagentur ein neues Dienstabzeichen auszuhändigen.