Ausstellung und Ausfolgung
. Das Zivildienstabzeichen ist von der Zivildienstserviceagentur auszustellen und dem Zivildienstpflichtigen spätestens 15 Tage nach seinem Dienstantritt auszuhändigen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausstellung und Ausfolgung
. Das Zivildienstabzeichen ist von der Zivildienstserviceagentur auszustellen und dem Zivildienstpflichtigen spätestens 15 Tage nach seinem Dienstantritt auszuhändigen.