Zur Vollziehung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018 (NÖ LK-WO), LGBl. Nr. 1/2019, müssen die in der Anlage enthaltenen Muster verwendet werden.
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 48/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Die NÖ Landesregierung hat am 03. September 2024 aufgrund des § 88 NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018, LGBl. Nr. 1/2019 in der Fassung LGBl. Nr. 67/2022, verordnet:
Anlage 1
Wählerverzeichnis (Gemeinde mit nur einem Wahlsprengel)
(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)
Anlage 2
Wählerverzeichnis (Gemeinde mit mehreren Wahlsprengeln)
(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)
Anlage 3
Überkuvert für die Wahlkarte – Vorderseite
(Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert)
Anlage 5
Amtlicher Stimmzettel für die Wahl in die Bezirksbauernkammer
(Anm.: Anlage 5 ist als PDF dokumentiert)
Anlage 6
Amtlicher Stimmzettel für die Wahl in die Landes-Landwirtschaftskammer
(Anm.: Anlage 6 ist als PDF dokumentiert)
Anlage 7
Abstimmungsverzeichnis (Gemeinde mit nur einem Wahlsprengel)
(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert)
Anlage 8
Abstimmungsverzeichnis (Gemeinde mit mehreren Wahlsprengeln)
(Anm.: Anlage 8 ist als PDF dokumentiert)
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
