Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Höhe der vom Bund nach gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach wird für das Jahr 2004 mit insgesamt 525 382,25 Euro festgesetzt.