Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Höhe der vom Bund nach gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach wird für das Jahr 2003 mit insgesamt 316.646,11 Euro festgesetzt.