Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Höhe der vom Bund nach gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach wird für das Jahr 2000 mit insgesamt 1 096 270,23 €

festgesetzt.