Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Februar 2025, , die Verordnung des Magistrates der Stadt Wiener Neustadt vom 29. Juni 2015, Z 4/VA-592-15, kundgemacht durch die Aufstellung von Straßenverkehrszeichen und die Anbringung von Bodenmarkierungen, als gesetzwidrig aufgehoben.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 14. März 2025 zugestellt.