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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 42/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Juni 2022, , ausgesprochen, dass die Verordnung der Stadtgemeinde Baden vom 16. November 2020, Z 3768/20/Kdo/Sa, gesetzwidrig war.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 5. Juli 2022 zugestellt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.