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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 1/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. November 2022, , die Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Baden vom 3. Oktober 2016, Z 1237/16/Kdo/Sa, als gesetzwidrig aufgehoben.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 28. Dezember 2022 zugestellt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.