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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 29/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 3. März 2026, , ausgesprochen, dass die Wort- und Zeichenfolgen „a) A2 im Bereich von km 7,536 - km 11,769, RFB Wien und“ sowie „3551_VKF_SOTRA-Platz_2022-06-21-Anhalte- und Kontrollfläche SOTRA,“ der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 31. März 2022, in der Fassung vom 8. Juli 2022, Z MDS1-V-05876/123, kundgemacht durch Anbringung von Straßenverkehrszeichen vom 11. Juli 2022 bis 4. November 2022, gesetzwidrig waren.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 23. April 2026 zugestellt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.