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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 8790/17-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 2008, , ausgesprochen, dass die Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Traiskirchen vom 23.04.2003, Zl. 35/262/03, mit welcher gemäß § 43 Abs. 1 lit.b i.V.m. zur Wahrung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs für Lenker von Fahrzeugen das Befahren der Oberwaltersdorfer Straße, KG Tribuswinkel, zwischen der Oeynhausnerstraße und dem Wr. Neustädter Kanal, KG Tribuswinkel, mit einer höheren Geschwindigkeit als 40 km/h verboten worden ist, gesetzwidrig war.

Dieses Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 24. Juni 2008 zugestellt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.