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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 14/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Dezember 2014, , ausgesprochen, dass die in § 30 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich in der Fassung vom 1. Jänner 2012, kundgemacht auf www.arztnoe.at am 2. Dezember 2011, enthaltene Wortfolge

“und sind alle Vorschreibungen zum Wohlfahrtsfonds gedeckt“

gesetzwidrig war.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 8. Jänner 2015 zugestellt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.