Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zonen

§ 3. Der geschützte Landschaftsteil Meidling besteht entsprechend der unterschiedlichen Färbung im Plan aus den Zonen:

A – Naturzone Parkanlagen,

B – Landschaftspflegezone Parkanlagen.