Vollziehung.
. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist das Staatsamt für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit den beteiligten Staatsämtern betraut.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vollziehung.
. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist das Staatsamt für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit den beteiligten Staatsämtern betraut.