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Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 112/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 7 Abs. 4 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, LGBl. Nr. 26, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2017, wird verordnet:

Der Gewässerschutzbereich des Geschiebebeckens auf GSt. Nr. 1385/3, KG Westendorf, wird auf das in der Anlage planlich dargestellte Ausmaß verkleinert.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.