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Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 36/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 10a Abs. 7 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 311, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 37/2006 wird verordnet:

Das Prüfungsgebiet „Grundkenntnisse der Geschichte des Landes Tirol“ umfasst folgende Themenbereiche:

1. Politische Geschichte,

2. Verfassung – Gesetzgebung – Verwaltung,

3. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte,

4. Kulturgeschichte,

5. Bildungsgeschichte – geistiges Leben – Religiosität.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.