ARTIKEL IV
Wirksamkeitsbeginn
§ 12. Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
ARTIKEL IV
Wirksamkeitsbeginn
§ 12. Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.