Organe
§ 2. Der Fachbeirat wird durch seinen Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch einen stellvertretenden Vorsitzenden gegenüber dem Magistrat vertreten.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Organe
§ 2. Der Fachbeirat wird durch seinen Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch einen stellvertretenden Vorsitzenden gegenüber dem Magistrat vertreten.