Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Soweit nichts anderes bestimmt ist, bedeutet der Ausdruck „zuständige Behörde“:

- in der Republik Österreich der Bundesminister für Finanzen oder die von ihm bestimmte Behörde;

- in Liechtenstein die Regierung des Fürstentums Liechtenstein oder deren Bevollmächtigte.