Geschlechtsspezifische Bezeichnungen
Personenbezogene Bezeichnungen, die in diesem Gesetz nur in der männlichen Form verwendet werden, gelten für Frauen in ihrer jeweiligen weiblichen Form.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschlechtsspezifische Bezeichnungen
Personenbezogene Bezeichnungen, die in diesem Gesetz nur in der männlichen Form verwendet werden, gelten für Frauen in ihrer jeweiligen weiblichen Form.