Ausfertigungen
. Schriftstücke, die im Namen der Gleichbehandlungskommission ausgefertigt werden, sind von der oder von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausfertigungen
. Schriftstücke, die im Namen der Gleichbehandlungskommission ausgefertigt werden, sind von der oder von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.