Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aktenübersicht, Seitenzahlen

. Umfangreiche Sammelakten und Akten, die mit Ordnungsnummern angelegt werden ( letzter Satz), sind mit Seitenzahlen zu versehen () und mit Aktenübersichten auszustatten.