Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(Anm.: aus BGBl. I Nr. 262/2012, zu den , 69, 70, 71, 72, 102 und 449, BGBl. Nr. 264/1951)

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2012 mit der Maßgabe in Kraft, dass die , , , , , und in der bis zum Ablauf des 30. September 2012 geltenden Fassung für die nach Anlage 2 der Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die bezirksgerichtliche Organisation im Land Niederösterreich, BGBl. Nr. 585/1991, vorgesehenen Gerichtstage weiterhin auslaufend anzuwenden sind.