. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz, hinsichtlich des II. Abschnittes jedoch der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie betraut.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz, hinsichtlich des II. Abschnittes jedoch der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie betraut.