Eintritt der Rechtsfolgen der Größenmerkmale gemäß § 221 und § 246 HGB
§ 8. Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale gemäß § 221 und § 246 HGB treten ein, wenn diese Merkmale an den beiden dem 31. Dezember 1997 vorangehenden Abschlußstichtagen zutreffen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Eintritt der Rechtsfolgen der Größenmerkmale gemäß § 221 und § 246 HGB
§ 8. Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale gemäß § 221 und § 246 HGB treten ein, wenn diese Merkmale an den beiden dem 31. Dezember 1997 vorangehenden Abschlußstichtagen zutreffen.