Artikel VII.
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes sind Meine Minister der Justiz, des Innern und der Finanzen beauftragt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel VII.
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes sind Meine Minister der Justiz, des Innern und der Finanzen beauftragt.