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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 57/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des und 4 Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019, wird verordnet:

Der nach dem Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, gegründete Gemeindeverband Stotzing-Loretto wird als Gemeindeverband nach dem Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, gebildet (übergeleitet).

Der Verband trägt den Namen „Gemeindebedienstetenverband Stotzing-Loretto“. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Stotzing.

Die Satzung des Gemeindebedienstetenverbandes Stotzing-Loretto wird erlassen (Anlage 1).

Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Dezember 1990 über die Bildung des Gemeindeverbandes Stotzing-Loretto, LGBl. Nr. 2/1991, wird aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.