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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 53/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß der Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBl Nr 9/2020, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Erklärung zum Markt

Die Gemeinde Mariapfarr im politischen Bezirk Tamsweg wird zum Markt erklärt. Sie führt den Namen „Marktgemeinde Mariapfarr“.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. August 2023 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.