Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwaltungsdienstzulage, Leistungszulage, Handwerkszulage

(1) Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas VD gebührt eine Verwaltungsdienstzulage in folgender Höhe:

Dienstklasse I bis V:

161,2 €,

Dienstklasse VI bis VIII:

204,7 €.

(2) Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas HD gebührt eine Verwaltungsdienstzulage in Höhe von 161,2 €.

(3) Den Vertragsbediensteten der Entlohnungsschemas VD und HD gebührt eine Leistungszulage in der Höhe von 4,49 % aus dem jeweiligen Gehaltsansatz eines Gemeindebeamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2.

(4) Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppen p1, p2 und p3 mit abgeschlossenem Lehrberuf gebührt eine Handwerkszulage in der Höhe von 5 % aus dem jeweiligen Gehaltsansatz eines Gemeindebeamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2.