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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 101/1996

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Übereinkommen betreffend die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen (BGBl. Nr. 490/1981, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 159/1995) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde:

Island 29. Juni 1995

Ungarn 12. Jänner 1996

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 101/1996 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.03.1996

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 101/1996

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