Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstalterszulage

. Der Lehrperson gebührt nach zwei Jahren, die sie in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbracht hat, eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage („kleine Daz“). Die Dienstalterszulage erhöht sich nach vier in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbrachten Jahren („große Daz“). Die Dienstalterszulage beträgt

 

in der Verwendungsgruppe

L 3

L 2b 1

L 2a 1

L 2a 2

L 1

L PH

Euro

kleine Daz

104,0

186,4

66,3

85,3

140,3

147,1

große Daz

208,0

247,0

268,6

339,4

559,1

589,3

Die und 10 sind sinngemäß anzuwenden.