Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ABSCHNITT III

Richteramtsanwärter, Richter und Staatsanwälte

UNTERABSCHNITT A

Richteramtsanwärter und Richter

. Die besoldungsrechtlichen Sonderbestimmungen für Richteramtsanwärter und Richter sind im RStDG geregelt.