ABSCHNITT III
Richteramtsanwärter, Richter und Staatsanwälte
UNTERABSCHNITT A
Richteramtsanwärter und Richter
. Die besoldungsrechtlichen Sonderbestimmungen für Richteramtsanwärter und Richter sind im RStDG geregelt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ABSCHNITT III
Richteramtsanwärter, Richter und Staatsanwälte
UNTERABSCHNITT A
Richteramtsanwärter und Richter
. Die besoldungsrechtlichen Sonderbestimmungen für Richteramtsanwärter und Richter sind im RStDG geregelt.