Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 20.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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UNTERABSCHNITT B

Staatsanwälte

. Die besoldungsrechtlichen Sonderbestimmungen für Staatsanwälte sind im RStDG geregelt.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. , BGBl. Nr. 305/1961.