Belohnung
. Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können dem Beamten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, Belohnungen gewährt werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 05.06.2020 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenBelohnung
. Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können dem Beamten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, Belohnungen gewährt werden.