Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ANHANG

Die Slowakische Republik wird bei der Erteilung von Sichtvermerken für den Flugverkehr (Visum A) und für den kurzfristigen Aufenthalt (Visum C) von der Republik Österreich an nachstehenden Vertretungsbehörden vertreten:

Amman, Haschemitisches Königreich Jordanien

Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika (Antragsteller mit Aufenthalt in den Staaten Alaska, Arizona, Colorado, Hawaii, Idaho, Kalifornien, Montana, Nevada, Neu Mexiko, Oregon, Utah, Washington, Wyoming und die abhängigen amerikanischen Gebiete).

Änderungen bei den Dienstorten, an denen eine Vertretung stattfindet, erfolgen im Rahmen eines Notenwechsels zwischen den Vertragsparteien.